"Es ist
besser, Deiche zu bauen, als darauf zu
hoffen,
dass die Flut allmählich Vernunft annimmt."


Das Leben der Menschen an der
Küste ist seit den Anfängen der Besiedlung
durch den ständigen Kampf gegen das
Vordringen des Meeres geprägt. Nach der
letzten Eiszeit vor rund 10.000 Jahren
verlief die Küstenlinie von Mittelengland
über die Doggerbank nach Nordjütland.
Seither ist der Meeresspiegel um ca. 40 m
angestiegen, was zu einem Vordringen der
Nordsee um rund 300 km nach Süden führte.
Zunächst schützten die Küstenbewohner sich
dadurch, dass sie ihre Behausungen auf
Erdhügeln (Warften) errichteten. Später
wurde erste Deiche errichtet, um auch ihre
Ländereien vor einer Überflutung durch
salziges Meerwasser zu schützen. Immer
wieder aber durchbrachen schwere Sturmfluten
die Deiche und verursachten große Verluste.
Allein in der Marcellusflut vom 16. Januar
1362 verloren an der Nordseeküste etwa
100.000 Menschen ihr Leben.

Schwere Sturmfluten in der
neueren Zeit waren die von 1825, 1855, 1906,
1962 und 1976. Inzwischen aber hatte der
Deichbau, insbesondere nach 1962, einen
solchen Stand erreicht, dass sich die
Verluste in Grenzen hielten. Im Kampf gegen
die Naturgewalten gibt es aber keinen
Stillstand. Der Wasserspiegel der Nordsee
steigt weiter und mit ihm die
Sturmfluthöhen.

„De nich will
dieken, mut wieken“


Aufgaben
des Verbandes


Aufgabe des
Ostedeichverbandes ist es, das
Verbandsgebiet vor Sturmfluten zu schützen.
Die Verbandsgebiete sind im
Niedersächsischen Deichgesetz (NDG)
festgelegt. Sie umfassen die zu schützenden
Gebiete, die von der obersten Deichbehörde
durch Verordnung nach der Höhe des
maßgebenden Sturmflutwasserstandes im
Einzelnen abgegrenzt sind.

Der Elbe- u.
Ostedeich im Verbandsgebiet mit einer
Gesamtlänge von ca. 70 km bedarf der
ständigen Pflege und Unterhaltung. Nur
dadurch ist ein wirksamer Schutz vor
Überflutungen und eine gewisse Sicherheit
der gefährdeten Grundstücke zu
gewährleisten. Die entstehenden Kosten
müssen durch Beiträge gedeckt werden, da
keinerlei Zuschüsse hierfür gewährt werden.

Die Verbandsorgane sind stets bemüht, den
Aufwand möglichst gering zu halten, damit
die Belastung der Grundstückseigentümer in
einem erträglichen Rahmen bleibt. Die
Deichunterhaltung ist deshalb überwiegend
auf
Deichnutzer,
das sind Anwohner am Deich, Landwirte oder
in Teilbereichen Schäfer, übertragen worden,
die den Deich in der Regel beweiden. Der
Umfang der Unterhaltungspflicht und des
Nutzungsrechtes ist vertraglich geregelt.
Alleine für die Nutzungsentschädigungen sind
z. Zt. jährlich 78.000 Euro aufzuwenden. Die
Einhaltung dieser Verpflichtungen wird von
den Deichgeschworenen überwacht.

Über das Maß der normalen Unterhaltung
hinausgehende Arbeiten, wie z.B. Beseitigung
von Treibsel, Reinigung von
Deichentwässerungsgräben,
Gehölzschnittarbeiten und Unterhaltung von
Deichverteidigungs- und Treibselräumwegen,
werden in der Regel vom Bauhof des
Unterhaltungsverbandes Untere Oste
ausgeführt und nach Aufwand abgerechnet.
Dieses stellt eine sehr wirtschaftliche
Lösung dar.

Der Verband hat außerdem Vorsorge für die
Deichverteidigung zu treffen, indem
Deichverteidigungspläne erarbeitet werden
und wichtige Materialien, wie z.B.
Sandsäcke, die im Sturmflutfall benötigt
werden, vorgehalten werden.

Alle Verwaltungsarbeiten einschl.
Geschäftsführung werden in der
Geschäftsstelle vom Personal des
Unterhaltungsverbandes Untere Oste
durchgeführt. Dies begründet auch die
gleiche Anschrift im Briefkopf von beiden
genannten Verbänden. Die durch diese
Kooperation sehr günstigen Verwaltungskosten
werden nach Aufwand abgerechnet.

Die Aufsicht über den Ostedeichverband
führen die Unteren Deichbehörden (Landkreise
Rotenburg, Stade und Cuxhaven) und die
Obere Deichbehörde (Niedersächsisches
Umweltministerium). Sie haben
sicherzustellen, dass der Verband die
gesetzlich übertragenen Aufgaben
ordnungsgemäß erfüllt. Das geschieht
insbesondere durch je eine Frühjahrs- und
Herbstdeichschau. Sofern der Verbandsdeich
den gestellten Anforderungen entspricht,
wird er von der Unteren Deichbehörde für
„schaufrei“ erklärt. Andernfalls müssen
festgestellte Mängel umgehend beseitigt
werden.
Gesetzliche
Grundlagen

Der Ostedeichverband wurde als einer von 23
Hauptdeichverbänden in Niedersachsen durch
das Niedersächsische Deichgesetz (NDG)
vom 23.02.2004 gesetzlich gegründet. Er ist
nach § 7 (1) des NDG als Wasser- und
Bodenverband zur Erhaltung der Haupt- und
Schutzdeiche verpflichtet. Maßgeblich ist
dabei das Recht der Wasser- und
Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz (WVG)
vom 12.02.1991) zu beachten. Der Verband ist
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
und hat seinen Sitz in Hemmoor.

Die
Konstituierung
führte gemäß § 37a NDG in Verbindung mit § 7
ff des Wasserverbandsgesetzes der Landkreis
Cuxhaven als zuständige Aufsichtsbehörde
durch.

Die Aufgaben des Verbandes, die Rechte und
Pflichten der Verbandsmitglieder sowie
Bestimmungen über die Bildung der Organe und
über die Beitragserhebung ergeben sich aus
der
Verbandssatzung
vom 01.04.2004, die im Amtsblatt des
Landkreises Cuxhaven Nr. 14 am 15.04.2004
veröffentlicht wurde und auch in der
Geschäftsstelle eingesehen werden kann.

Die
Verbandsmitgliedschaft
ist in § 6 NDG verankert. Danach ist jeder
Eigentümer und Erbbauberechtigte eines
Grundstückes „automatisch“ Mitglied des für
den jeweiligen Bereich durch Gesetz für
zuständig erklärten Deichverbandes.
Mitglieder des Ostedeichverbandes sind die
Eigentümer aller im Schutze des Elbedeiches,
des linksseitigen Ostedeiches und des
Oste-Sperrwerkes gelegenen Grundstücke.

Der Ostedeichverband ist Mitglied des
Wasserverbandstages Niedersachsen, Bremen
und Sachsen-Anhalt e.V.

Verbandsanlagen


Vom Verband werden folgende Anlagen
unterhalten:

•
5,1 km Elbdeich (Hauptdeich)
•
67,5 km Ostedeich (Schutzdeich)
•
0,86 km Flankendeich am Über-
schwemmungsgebiet Fresenburg
•
diverse Deichverteidigungswege
•
diverse Deichentwässerungsgräben

18 Stck. Deichlücken werden von den
jeweiligen Nutzern unterhalten. |
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Geschäftsstelle


Der
Ostedeichverband hat eine gemeinsame
Geschäftsstelle mit dem
Unterhaltungs-verband Untere Oste (UHV).
Diese
befindet sich in der Mitte des
Verbandsgebietes in Hemmoor.

Anschrift:
Oestinger Weg 40, 21745 Hemmoor
Fax: 0 47 71 / 52 88

Die Geschäftsstelle ist für Sie geöffnet von
Montag – Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Telefonisch erreichen Sie uns unter folgenden
Rufnummern:

Kleines Deich-ABC


Deich
- Erddamm zum Schutz gegen
Hochwasser und Sturmfluten
Deichanlieger
- Anwohner am Deich
Deichberme
- flach geneigter unterer
Teil der Deichböschung
Deichbestick
- behördlich festgestellte
Deichabmessungen
Deichbuch
- Verzeichnis aller im Deich befindlichen
Anlagen
Deicherde
- für den Deichbau
geeigneter Kleiboden
Deichgraben (Rhynschloot)
- Graben zur Entwässerung des Deichkörpers
Deichkrone
- obere Abrundung des
Deiches
Deichordnung
- alte Bezeichnung für
Deichgesetz
Deichprofil
- Querschnitt eines Deiches
Deichpflichtig
- sind alle Haus- und
Grundeigentümer im geschützten Gebiet
Deichrampe (Deichtrift)
- Deichüberfahrt
Deichgeschworener (Deichricher)
- Vorstandsmitglied eines Deichverbandes,
soweit nicht Vorsteher oder stellv.
Vorsteher
Deichschart (Deichlücke, Deichgatt)
- durch Tore oder Dammbalken verschließbare
Deichdurchfahrt
Deichschau
- Überprüfung des Deiches durch die
Schaukommission
Deichschleuse
- Siel
Deichverband (Deichacht, Deichband)
- Körperschaft des Öffentl. Rechts für die
Deichunterhaltung und –erhaltung
Deichverteidigung
- Vorkehrungen für die Verteidigung des
Deiches im Gefahrenfall
Deichvorland (Außengroden, Heller)
- Landfläche zwischen Gewässer und
Deichkörper
Oberdeichgräfe (Oberdeichgraf, Schultheiß, Deichhauptmann,
Deichrichter, Deichgraf)
- Vorsteher eines Deichverbandes
Pütte
- Entnahmestelle für
Deicherde (Kleiboden)
Schardeich
- Deich ohne schützendes
Vorland
Schlafdeich
- ehemaliger Hauptdeich, der
durch Vordeichung seine Funktion verloren
hat. Häufig dient er als zweite Deichnlinie
Schöpfwerk
- Pumpwerk im Deich zur
künstlichen Entwässerung des Binnenlandes
Sicherungswerke
- Anlagen in Deichnähe zum
Schutz des Deichkörpers in besonders
gefährdeten Bereichen, z. B. Buhnen,
Deckwerk, Pfahlwand
Siel -
Schleuse im Deich für die
natürliche Entwässerung des Binnenlandes
Sommerdeich
- Deich zum Schutz von
Außendeichflächen im Vorland des
Hauptdeiches gegen Sommerhochwasser
Treibsel (Teek)
- abgestorbene Pflanzenteile, die
insbesondere bei Sturmfluten an den Deich
gespült werden und kostenaufwändig entsorgt
werden müssen
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